Private Abwasserleitungen

Video: Funktionsprüfung

Oftmals sind sich Eigentümer von Grundstücken nicht sicher, ob ihre Abwasserleitungen richtig funktionieren. Technisch sind Abwasserleitungen in Ordnung, wenn sie drei einfache Bedingungen erfüllen. Die Abwasserleitungen müssen funktionsfähig, dicht und standsicher sein.

 

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist jeder Eigentümer von Abwasserleitungen verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Abwasserleitungen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen soll die Umsetzung dieser Forderung jetzt nach einer neuen Verordnung (SüwVO Abwasser) kontrolliert werden, insbesondere bei neu gebauten Leitungen und bei bestehenden Leitungen in Wasserschutzgebieten sowie bei Leitungen von Industrie und Gewerbe.

 

Wir möchten Ihnen helfen und Sie informieren. Hierzu haben wir im Weiteren folgendes für Sie bereitgestellt:

  • unabhängige Informationen zum Thema
  • Tipps für weniger Störungen und Kosten
  • Verweise zu weiteren Infos
  • Informationen zum Förderprogramm des Umweltministeriums für private Kanalsanierungsmaßnahmen

Eigentümer-Pflicht

Eigentümer-Pflicht

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes dürfen Grundstückseigentümer ihre Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben (§§ 60 und 61 WHG). Für den Bereich der Abwasserleitungen bedeutet dies, dass die Funktionsfähigkeit sichergestellt sein müssen. Jeder Eigentümer ist selbst dafür verantwortlich, dies auch zu überwachen. Diese Eigentümerverpflichtung ist insbesondere im Schadensfall die Grundlage jeder rechtlichen Bewertung.

 

Ob die privaten Leitungen ordnungsgemäß funktionieren, kann durch die Kommune auf Basis der Ergebnisse einer Funktionsprüfung kontrolliert werden. In Nordrhein-Westfalen sind Anforderungen an die Überwachung privater Abwasserleitung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser geregelt (SüwVO Abw). Danach gelten landesweite Fristen insbesondere für die Funktionsprüfung von Neuanlagen privater Abwasserleitungen und von bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sowie für Leitungen, die gewerbliches und industrielles Abwasser führen.

 

Eine Zusammenstellung von landesweit in NRW einheitlich geregelten Prüffristen kann dieser Tabelle entnommen werden.

 

Wer sagt das?

Der Gesetzgeber in Deutschland. Die Eigentümerpflichten für den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind im Wasserhaushaltsgesetz in den §§ 60 und 61 beschrieben. Dabei unterscheidet das Wasserhaushaltsgesetz nicht zwischen öffentlichen und privaten Kanälen. Für sie gelten die gleichen Vorsorgemaßstäbe. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erfolgt nach dem Landeswassergesetz NRW und der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abwasser“. Urheber der Verordnung ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV).

 

Wo steht das?

In der neuen Verordnung „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abwasser"

Zitat Auszug: "Wer eine private Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen.“

 

Wozu ist das?

Undichte, kaputte Abwasserleitungen können die Umwelt gefährden.

 

Die Risiken:

  • Schadstoffe dringen ungehindert in Boden und Grundwasser.
  • Klares Grundwasser strömt ins Abwassernetz und verschmutzt unnötig.
  • Bodeneinspülungen führen zu großen Hohlräumen mit Absackungen.

 

Das öffentliche Abwassernetz wird seit geraumer Zeit systematisch überprüft und bei Bedarf saniert.

 

Nach dem Gesetz soll das jetzt auch bei allen privaten Leitungen passieren.


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Eigentümer-Rechte

Eigentümer-Rechte

Das Landeswassergesetz NRW verpflichtet die Kommunen, ihre Bürger über den ordnungsgemäßen Bau und den Betrieb der privaten Abwasserleitungen zu beraten. Grundstückseigentümer haben damit einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Beratung, insbesondere mit Blick auf Ihre Überwachungspflichten gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abwasser.

 

Wer berät Eigentümer unabhängig?

Hauseigentümer erhalten von der Stadtentwässerung Schwerte (SEG) eine allgemeine, unabhängige Beratung. Die ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.

 

Wann ist die Prüfung günstig?

Bei Neu- oder Umbau privater Abwasserleitungen ist eine Dichtheitsprüfung sinnvoll, insbesondere um bei Mängeln in der Herstellung rechtzeitig Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

 

Bei Vernässungen am Kellermauerwerk oder bei Abwasserrückstau in den Keller, kann eine Überprüfung der Abwasserleitungen ebenfalls sinnvoll sein, falls die Ursache Rohrschäden bzw. fehlende Rückstausicherungen sein könnten.

 

Bei häuslichem Abwasser ist nach der SüwVO Abwasser NRW alle 30 Jahre eine Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen. 

 

Wer darf prüfen?

Eine rechtsgültige Zustands- und Funktionsprüfung muss durch einen Sachkundigen bestätigt und dokumentiert werden. Hierzu gibt es eine NRW-Landesliste der Sachkundigen.

Die Liste ist jedoch kein Schutz vor unseriösen Prüfleistungen.


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Eigentümer-Tipps

Eigentümer-Tipps

Was enthält ein fundierter Nachweis der Zustands- und Funktionsfähigkeit?

Der Nachweis der Zustands- und Funktionsfähigkeit eines Sachkundigen enthält das Testat über das Prüfergebnis und darüber hinaus eine Anlage mit Nachweisen und Protokollen, Untersuchungs- und Lageplänen sowie Hinweisen zu den Prüfergebnissen. Inspektions- und Messdaten werden darüber hinaus auch digital übergeben (Videodateien, Messwertaufzeichnung z.B. auf DVD).

 

Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Zustands- und Funktionsprüfung gemäß SüwVO Abwasser mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist in der Anlage zur SüwVO Abwasser dargestellt. Die Musterbescheinigung sowie die Hinweise finden Sie hier.

 

Wer hilft im Sanierungsfall?

Im Sanierungsfall lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Kommune. Einige Schäden können als Bagatellschäden bis zur nächsten Prüfung zurückgestellt werden. Mittlere Schäden sind in einem Zeitrahmen von bis zu zehn Jahren zu sanieren. Große Schäden müssen allerdings kurzfristig saniert werden.

  • Allgemeine Beratung erhalten Hauseigentümer bei der SEG.
  • Individuelle Beratung konkret für die Grundstücksanlage bieten Zertifizierte Berater der Grundstücksentwässerung der Grundstücksentwässerung.
  • Eventuell übernimmt die Gebäudeversicherung etwaige Sanierungskosten - wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

 

Wie kann saniert werden?

Die Bandbreite der Sanierungslösungen ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Leitungen.

 

Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben.

 

Inzwischen ist oft auch eine unterirdische Sanierung von innen möglich, ohne Aufgrabung der Leitung (grabenlose Sanierungsverfahren).

 

Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung und Sanierung?

Für 1-2 Familienhäuser geht man bei der Zustands- und Funktionsprüfung von 300-500 Euro aus. Etwaige Sanierungskosten sind abhängig von:

  • Umfang des Schadens
  • Länge und Zugänglichkeit der Leitungen
  • Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen
  • Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung

 

In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen, mehrere Angebote einzuholen und bei Unsicherheiten die städtischen Entwässerungsexperten zu befragen.

 

Es kann ein zinsgünstiges Darlehen für die private Kanalsanierungsmaßnahme im Rahmen der Förderprogramm des Umweltministeriums „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA) beantragt werden (Förderbereich 5.5: – Sanierung privater Hausanschlüsse - Darlehen der NRW-Bank - Zinsverbilligung durch das Land).

 

Vor der Sanierung ist außerdem zu prüfen, ob über das v. g. ResA-Förderprogramm ein Zuschuss (Förderbereich 5.3: Fremdwasser - private Kanalsanierung) gewährt werden kann. Diese Fördermittel stehen allerdings nur in ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten zur Verfügung.

Darlehensanträge sind bei der Hausbank zu stellen, über eventuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes gibt die Kommune Auskunft.

 

Für die Zustands- und Funktionsprüfung gibt es keine finanzielle Unterstützung.


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