Zustands- und Funktionsprüfung

Dichtheitsprüfung ist Profiarbeit.

Der NRW-Landtag hat im Oktober 2013 eine neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen verabschiedet (SüwVO Abwasser NRW). Die Verordnung regelt die Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Entwässerungssystemen neu.

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Prüfumfang / Prüfzeitpunkt

Was muss geprüft werden?

Die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt am öffentlichen Kanal.

 

Bei einer Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß SüwVO Abwasser ist die gesamte private Abwasserleitung zu prüfen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt ist und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören auch Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen (SüwVO Abw NRW).

 

Der Grundstückseigentümer muss alle Teile der Abwasserleitung prüfen, die nach Ortsrecht (Satzungsrecht) nicht Bestandteil der öffentlichen Anlage sind. In Abhängigkeit von der Satzung kann das auch die Grundstücksanschlussleitung (Abwasserleitung im öffentlichen Grundstück bis zum öffentlichen Sammler) sein. Ist die Grundstücksanschlussleitung nach der Satzung Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, so obliegt die Prüfung der Gemeinde.

 

Wo die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt ist in der Entwässerungssatzung festgeschrieben.

 

In Schwerte liegt die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage am öffentlichen Kanal.

 

Alle privaten Leitungen liegen im Verantwortungsbereich eines jeden Grundstückseigentümers. Daher muss der Grundstückseigentümer die Zustands- und Funktionsprüfung veranlassen.

Bis wann muss die Überwachung durchgeführt werden?

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet jeden Grundstückseigentümer zur Überwachung seiner Abwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Nach der neuen SüwVO Abwasser sollen in NRW Anlagen zur Ableitung häuslichen Abwassers alle 30 Jahre überprüft werden.

 

Landesweite Fristvorgaben bis wann eine erstmalige Prüfung durchgeführt werden muss, regelt die neue SüwVO Abwasser insbesondere für die Prüfung von Neuanlagen und von bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sowie für gewerbliches Abwasser.

 

Eine Zusammenstellung von Prüffristen, die in NRW landesweit einheitlich geregelt werden, kann dieser Tabelle entnommen werden.

 

Bei der Festlegung der gesetzlich geforderten Prüffristen für die privaten Abwasseranlagen lassen sich grundsätzlich drei Fälle unterscheiden (SüwVO Abwasser):

  • neu gebaute oder baulich veränderte Abwasserleitungen (unverzügliche Prüfung)
  • bestehende, noch nie geprüfte Leitungen (Erstprüfung)
  • bestehende, schon einmal geprüfte Leitungen (Wiederholungsprüfung)

 

Nach altem Recht zwischen 1996 und 2013 bereits durchgeführte Prüfungen können als Erstprüfungen anerkannt werden, sofern sie den damaligen Anforderungen entsprochen haben.

Unverzügliche Prüfung

Nach Errichtung einer Abwasseranlage ist unverzügliche eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Das liegt auch im Interesse des Bauherrn, der damit eine Dokumentation über die ordnungsgemäße bauliche Ausführung erhält.

 

Das Gleiche gilt auch für bauliche Veränderungen der Abwasserleitungen. Darunter wird beispielsweise der Austausch von Leitungen oder die Netzerweiterung verstanden. Zu prüfen sind nicht nur die veränderten bzw. neu gebauten Leitungen, sondern die Prüfpflicht bezieht sich auf alle mit diesen in Verbindung stehenden Grundleitungen.

Erstprüfung

In Wasserschutzgebieten müssen private Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, wenn diese Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, und bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 erstmals geprüft werden. Ansonsten gilt in Wasserschutzgebieten die Frist zum 31.12.2020.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen wird keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben.

Abweichend von diesem Termin können Kommunen aber, z.B. für einzelne Stadtgebiete andere Fristen, durch Satzungsregelung festglegen:

  • bei Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen,
  • bei Inspektions- und Wartungsarbeiten an öffentlichen Abwasseranlagen,
  • bei erhöhtem Fremdwasserzufluss.

 

 

Wiederholungsprüfung

Der NRW-Gesetzgeber schreibt vor, dass die Zustands- und Funktions für häusliches Abwasser alle 30 Jahre zu wiederholen ist (SüwVO Abwasser). Sollten in dieser Zeit bauliche Änderungen an der Abwasseranlage durchgeführt werden, so ist eine sofortige Prüfung erforderlich. Für gewerbliches und industrielles Abwasser gelten die Anforderungen der DIN 1986 Teil 30 bzw. DIN EN 1610.


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Prüfverfahren

Wie können Zustand und Funktion der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

Private Abwasserleitung für häusliches Abwasser sind in einem Zeitabstand von höchstens 30 Jahren einer Zustands- und Funktionsprüfung zu unterziehen (SüwVO Abwasser). Hierfür stehen grundsätzlich vier Prüfverfahren zur Wahl. Drei Verfahren entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach DIN 1986 Teil 30 bzw. DIN EN 1610.

  • optische Inspektion,
  • Wasserfüllstandsprüfung
  • Druckprüfung mit Wasser oder Luft.

 

Welches Verfahren als Zustands- und Funktions-Nachweis zu wählen ist, muss der Sachkundige entscheiden.

 

Nachfolgend werden die Anwendungsbereiche und die Vor- und Nachteile der Verfahren im Überblick dargestellt und auch im Detail erläutert.

Überblick zu den einzelnen Prüfverfahren

Optische Inspektion
Wasserfüllstandsprüfung
Drucklose Durchflussprüfung
Druckprüfung mit Wasser oder Luft

Optische Inspektion:
liefert viele Informationen zur Lage und zum baulichen Zustand der Leitungen. Es kann ein Lageplan über den Verlauf aller Leitungen erstellt werden.

Wasserfüllstandsprüfung:
kommt ohne aufwendige Prüftechnik aus. Dazu werden die Leitungen mit Wasser vollgefüllt und der Wasserspiegel über die Prüfzeit beobachtet.

Drucklose Durchflussprüfung:
Undichtigkeiten sollen bei „normalem Abfluss“ (d.h. im täglichen Betriebszustand) messtechnisch erfasst werden.
noch nicht praxiserprobt

Druckprüfung mit Wasser oder Luft:
dient zur strengen Überwachung neu verlegter Leitungen (Prüfung mit Betriebsdruck wie bei Rückstau aus Kanal)
nur für den Neubau und nach wesentlichen Änderungen

Optische Inspektion

Optische Inspektion

Die Abwasserleitungen werden mit einer Spezialkamera gefilmt, um den baulichen Zustand insgesamt zu erfassen (Standardprüfung für öffentliche und private Kanalisationen). Bei großen Durchmessern, z.B. im Bereich der öffentlichen Kanalisation, ist daneben auch eine Kanalbegehung und -inspektion möglich.

Vorteile

  • liefert eine komplette Zustandserfassung und Dokumentation der Leitungen: Video und Lageplan
  • unbekannte Leitungsverläufe können erfasst und vermessen werden
  • Rohrschäden oder Verstopfungsrisiken werden gleich miterkannt und lokalisiert

 

Nachteile

  • undichte Rohrverbindungen sind nicht erkennbar
  • bei Ablagerungen in den Rohren ist gegebenenfalls
  • eine Vorreinigung nötig

Wasserfüllstandsprüfung

Wasserfüllstandsprüfung

Die Leitung wird vollständig mit Wasser befüllt. Der max. Füllstand (0,2-0,5 m) wird beobachtet. Hält die Leitung das Wasser, ist sie dicht. Die Prüfdauer beträgt 15 min bei Wasserzugabe von 0,2 l/m2.

Vorteile

  • verzweigte Netzbereiche können in einem Arbeitsgang komplett geprüft werden
  • Dichtheit lässt sich zuverlässig feststellen, auch bei undichten Rohrverbindungen
  • preiswert, wenn Leitungsverlauf bekannt und Leitung dicht ist
  • (sonst Zusatzarbeiten erforderlich: siehe Nachteile)


Nachteile

  • Vor der Prüfung muss häufig der Leitungsverlauf durch eine optische Inspektion geklärt werden („Doppelarbeit“).
  • Liegen Undichtigkeiten vor, so liefert die Prüfung keine Aussage zum Schadensort und -ausmaß. Weitergehende Untersuchungen werden notwendig, z.B. eine optische Inspektion („Doppelarbeit“).

Druckprüfung mit Wasser oder Luft

Druckprüfung mit Wasser oder Luft

 

Die Leitung wird mit Wasser oder Luft befüllt. Es wird ein Druck von 1-5 Meter Wassersäule (0,1-0,5 bar) aufgebracht. Kann die Abwasserleitung den Druck halten, gilt sie als dicht.

Besonderheit
Diese strenge Druckprüfung wird bei Bauabnahmen verlangt.

Vorteile

  • strenger Sicherheitsnachweis für Dichtheit neu gebauter oder erneuerter Leitungen
  • Risiken undichter Rohrverbindungen können erkannt werden
  • Überprüfung der Qualität der geleisteten Baumaßnahme (Abnahme)


Nachteile

  • Liegen Undichtigkeiten vor, so liefert die Prüfung keine Aussage zum Schadensort und -ausmaß. Weitergehende Untersuchungen werden notwendig, z.B. optische Inspektion („Doppelarbeit“)
  • Das Absperren einzelner Teilabschnitte erfordert aufwendige Prüftechnik und gute Zugänglichkeit


Hinweis: nur bei Neubau und nach wesentlicher Änderung

Drucklose Durchflussprüfung

Drucklose Durchflussprüfung

 

In der Abwasserleitung ist während der Prüfung ein vorgegebener Wasserdurchfluss einzustellen. Der Dichtheitsnachweis ist erbracht, wenn der gemessene Unterschied zwischen Zu- und Ablauf nicht größer ist als ein zulässiger Toleranzwert.

Vorteile

  • schonendes Untersuchungsverfahren


Nachteile

  • Praxiserfahrungen fehlen
  • Messtechnik muss noch entwickelt werden
  • Schäden und Wurzeleinwuchs im oberen Scheitelbereich der Abwasserleitung
  • können nicht erkannt werden
  • Liegen Undichtigkeiten vor, so liefert die Prüfung keine Aussage zum Schadensort und -ausmaß. Weitergehende Untersuchungen werden notwendig, z.B. eine optische Inspektion („Doppelarbeit“)


Hinweis: Das Prüfverfahren der drucklosen Durchflussprüfung ist noch nicht praxiserprobt und entspricht damit nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Anforderungen der SüwVO Abwasser.

Vergleich der Prüfverfahren

Vergleich der Prüfverfahren

Die nebenstehende Tabelle zeigt den Vergleich der Prüfverfahren.

Welche Ergebnisse liefert die Zustands- und Funktionsprüfung?

Typische Schadensbilder

Jede Prüfung - unabhängig vom gewählten Prüfverfahren - ist zu dokumentieren.

 

Das Prüfergebnis ist der SEG auf Verlangen vorzulegen


Eine Untersuchung ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!

Bei der Kamerainspektion wird während der Befahrung eine fotographische Dokumentation erstellt und auf Videoband, DVD oder CD vollständig aufgezeichnet. Es ist darauf zu achten, dass Untersuchungsort und –datum eindeutig verzeichnet sind. Aus der dazu gehörigen Dokumentation mit Einzelphotos sollten Art, Ausmaß und Lage einzelner sichtbarer Schäden hervorgehen. Zu den Unterlagen, die dem Grundstückseigentümer ausgehändigt werden sollten, gehört auch ein Bestandsplan des gesamten Leitungssystems, der als Nachweis der untersuchten Leitungen und auch als Voraussetzung für eine später möglicherweise nötige Sanierung dient.

Bei der optischen Inspektion als Zustands- und Funktionsnachweis gilt die Leitung als dicht, wenn die Leitung keine Mängel (Riss- und Scherbenbildung, Einbrüche, relevante Muffenversätze, Abflusshindernisse, Wurzeleinwüchse, Verformungen, Grundwassereinbruch) sichtbar sind.

Bei einer Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck muss die Dokumentation folgende Angaben enthalten:

  • allgemeine Angaben wie Prüfort, Datum, Prüfer
  • Prüfverfahren
  • Lageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen (Länge, Durchmesser, Material)
  • Lageplan mit Einzeichnung der gesetzten Absperrblasen
  • Prüfverlauf mit Wasserverlustangaben, ggf. EDV-Druckverlaufsprotokoll
  • Unterschriften des Prüfers und des Eigentümers

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) hat ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Zustands- und Funktionsprüfung gemäß SüwVO Abwasser mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen sowie einen Bildreferenzkatalog als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten herausgegeben. Diese Dokumente finden Sie hier!

 

Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem negativen Ergebnis muss in Abhängigkeit der Schäden eventuell saniert werden: Schwere Schäden unverzüglich und mittlere Schäden in einem Zeitrahmen von bis zu zehn Jahren.


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Sachkundige

Wer darf die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?

Nur Sachkundige können professionell prüfen.

Wenn Grundstückseigentümer in NRW ihre Abwasserleitungen nach SüwVO Abwasser prüfen lassen möchten, muss die Prüfung durch einen Sachkundigen erfolgen. Von den Kommunen dürfen nur Bescheinigungen über Zustands- und Funktionsprüfungen anerkannt werden, die von sachkundigen Personen durchgeführt wurden.

 

Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW in der SüwVO Abwasser genau vorgeschrieben: (SüwVO Abwasser)

 

Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, um auf der offiziellen NRW-Landesliste als „anerkannter sachkundiger Prüfer gemäß SüwVO Abwasser“ geführt zu werden. Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine anerkannte eintägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden.

Wie findet man geeignete Sachkundige Prüfer?

Schulung und Prüfung der KomNetGEW-zertifizierten Sachkundigen.

Eine gemäß SüwVO Abwasser rechtsgültige Zustands- und Funktionsprüfung muss durch einen Sachkundigen bestätigt und dokumentiert werden. Hierzu gibt es eine NRW-Landesliste der Sachkundigen.

 

Die Liste ist jedoch kein Schutz vor unseriösen Prüfleistungen.

Warnung vor unseriösen Anbietern!

Vorsicht bei der Auftragsvergabe!

Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!

In vielen Städten sind Firmen aktiv, die an der Haustür klingeln und Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen anbieten. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Auch wird suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt unterwegs ist.

Keine dieser Firmen ist im Auftrag der SEG unterwegs!

Vorsicht – das sind die Tricks: die zunächst angebotene Leitungsüberprüfung wird für einen günstigen Pauschalbetrag von unter 100 € angeboten - ein absolut unrealistischer Preis für eine ordnungsgemäße Überprüfung mit vorschriftsmäßiger Dokumentation. Dann teilt die Firma - oft sogar nur mündlich - mit, dass die Abwasserleitung in einem katastrophalen Zustand ist und sofort saniert werden muss. Ansonsten mache man sich wegen Umweltverschmutzung strafbar. Im Sanierungsangebot über mehrere tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt und Leistungen, die oft sogar unnötig und unsachgemäß sind.

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell.

Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen „Zertifizierten Sachkundigen“ handelt. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der SEG nach.



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Kosten

Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?

Vermeiden Sie unnötige Kosten!

Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen.

 

Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.

Wie können Kosten eingespart werden?

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:

  • Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus.
  • Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Hierbei ist zu beachten, dass unsachgemäß durchgeführte Arbeiten zu späteren hohen Folgekosten führen können. Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in jedem Fall nur von einem Zertifizierten Sachkundigen durchzuführen.
  • Prüfung des Versicherungsschutzes. Die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung sind über eine Versicherung nicht abgedeckt, da es sich ja nicht um einen Schaden, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung handelt. Das gleiche gilt für Berater- und Gutachterkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche) nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
  • Kooperation mit der Stadt bei Arbeiten am öffentlichen Kanal. Durch Optimierung der Baumaßnahmen im öffentlichen und privaten Raum können z.B. Kosten für Straßenaufbruch- und -wiederherstellungsarbeiten eingespart werden, aber auch für die Neuverlegung oder Sanierung der in vielen Kommunen privaten Leitungen im Straßenbereich. Möglich ist manchmal auch eine gemeinsame Ausschreibung mit den städtischen Maßnahmen.
  • Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
  • Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.

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